Überblick

Kooperationen sind Ausdruck des geregelten Zusammenwirkens von mindestens zwei Unternehmen zur gemeinsamen Bearbeitung des Marktes. In diesem Sinne wird die Eigenständigkeit der beteiligten Unternehmen insofern eingeschränkt, als dass betriebswirtschaftlich relevante Entscheidungen auf den jeweiligen Kooperationsfeldern gemeinsam zwischen den Partnern zu verhandeln und zu treffen sind. Die rechtliche Selbstständigkeit bleibt von der Kooperation unberührt und vollumfänglich bestehen.

Der Grad der Institutionalisierung entsprechender Beziehungen reicht von formlosen Absprachen über vertragliche Regelungen und Kapitalbeteiligungen bis zu Joint Ventures und erhöht sich entsprechend. Weitere Unterscheidungskriterien sind die zeitliche Dauer der Kooperationen und deren Zielsetzungen.

Konzept

Konzeptionell lassen sich drei grundlegende Arten von Kooperationsbeziehungen unterscheiden, die in der Praxis durch entsprechende Modelle zu deren Ausgestaltung konkretisiert werden.

Vertikale Kooperationen beschreiben in dieser Hinsicht Regelungen des Zusammenwirkens von Akteuren, die innerhalb einer Wertschöpfungskette in einer Lieferanten-Abnehmer-Beziehung zueinander stehen. Im Sinne des Schnittstellenmanagements fokussieren derartige Kooperationen auf die Übergänge zwischen vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsstufen. Vor diesem Hintergrund sind entsprechende Kooperationen in der Regel langfristig angelegt und durch ein- oder wechselseitige Kapitalbeteiligungen gekennzeichnet.

Im Gegensatz zur vertikalen Kooperation wirken innerhalb der horizontalen Kooperation Akteure zusammen, die auf der gleichen Stufe der Wertschöpfungskette agieren. Dabei ist es nicht ungewöhnlich, dass sich die hier eingebundenen Unternehmen faktisch in einer Konkurrenzbeziehung befinden. Derartige Kooperationen können sich in Form strategischer Allianzen entweder auf bestimmte Teilbereiche einer Branche (z.B. Forschung und Entwicklung, ein Produktsegment) oder umfassend auf sämtliche Unternehmensaktivitäten innerhalb einer Branche (Joint Ventures) beziehen. Bei der horizontalen Kooperation von Wettbewerbs-Akteuren geht es in der Regel um die Bündelung personeller, finanzieller und materieller Ressourcen, um entsprechende Synergieeffekte zu nutzen und gemeinsam die jeweilige Wettbewerbs-Position auszubauen.

Eine dritte Form der Kooperation ist die so genannte „Konglomerate Kooperation“. Diese ist durch die Zusammenarbeit von Akteuren gekennzeichnet, die in unterschiedlichen Wertschöpfungsketten agieren und somit zugleich nicht unmittelbar in einer Konkurrenzbeziehung zueinander stehen. Hier geht es um die gemeinsame Vermarktung von Waren und Dienstleistungen, die sich sinnvoll miteinander ergänzen lassen. Ein Beispiel wäre beispielsweise die Kooperation zwischen einer Fluglinie und einem Mietwagenanbieter.

Mehrwert

Kooperationen können nur dann mit einem Mehrwert für alle beteiligten Partner verbunden sein, wenn der jeweiligen Beziehung durch eine eindeutige Zielformulierung eine nachvollziehbare und von allen geteilte Richtung vorgegeben wird und sich kein Partner benachteiligt fühlt. In diesem Sinne bedarf es von Beginn an eines offenen, ehrlichen und verbindlichen Kommunikationsmanagements „auf Augenhöhe“.

Sind diese Mindestvoraussetzungen erfüllt, stellen Kooperationen unabhängig von ihrer konkreten Ausgestaltung im Einzelfall potentiell vorteilhafte Strategien dar. Durch die gemeinsame Marktbearbeitung können Ressourcen- und Zeitansätze optimiert, Risiken gestreut  und Skalen- und Lerneffekte sowie eine Reihe von Maßnahmen innerhalb des Supply Chain Managements (z.B. Vendor Managed Inventory) erfolgreich realisiert werden.