Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Allgemeine
Geschäfts-
bedingungen

Stand: 20. Januar 2021

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln gegenwärtige und künftige Geschäfts- und Vertragsbeziehungen zwischen der TrainingsManufaktur Dreiklang GmbH & Co. KG – im Folgenden TrainingsManufaktur genannt – und Ihren Vertragspartnern – im Folgenden als Kunde bezeichnet. Kunde und TrainingsManufaktur gemeinsam werden als Vertragsparteien bezeichnet.

 

1. Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungs-, Inhouse-, Coaching- oder ähnliche Aufträge sowie offene Seminare und Lehrgänge, Vorträge, Themenabende und Symposien der TrainingsManufaktur. Abweichende Regelungen gelten nur insoweit, als diese schriftlich vereinbart sind.

Aufträge werden ausschließlich zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen durchgeführt. Der Kunde erkennt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TrainingsManufaktur an. Abweichende Geschäftsbedingungen einzelner Kunden werden grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt.

Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen, Zusagen und sonstige Erklärungen von Mitarbeitern der TrainingsManufaktur oder von Ihr beauftragten Dritten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der TrainingsManufaktur. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schrifterfordernisses selbst.

 

2. Vertragsschluss

Die TrainingsManufaktur erstellt dem Kunden auf Anfrage ein individuelles Angebot. Dieses erfolgt immer schriftlich und hat eine Gültigkeit von 30 Tagen. Telefonische Absprachen müssen nachträglich von der TrainingsManufaktur schriftlich erfasst und vom Kunden schriftlich bestätigt werden.

Anmeldungen bzw. Aufträge in Bezug auf sämtliche Angebote müssen schriftlich (per Post oder E-Mail) erfolgen und werden erst wirksam, wenn sie durch die TrainingsManufaktur schriftlich bestätigt werden. Die Buchung ist für den Kunden verbindlich.

Bei offenen Seminaren erfolgt die Anmeldung durch die Zusendung des ausgefüllten Anmeldebogens. Der Kunde erhält in der Regel innerhalb von einer Woche nach Eingang der Anmeldung eine Auftragsbestätigung per Post oder E-Mail. Ohne diese schriftliche Anmeldebestätigung durch die TrainingsManufaktur besteht kein Anspruch auf Teilnahme.

Die Teilnehmerzahl ist bei offenen Seminaren begrenzt und den jeweiligen Veranstaltungsbeschreibungen zu entnehmen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die TrainingsManufaktur behält sich außerdem das Recht vor, Teilnehmer im Einzelfall und ohne Angabe von Gründen von Veranstaltungen auszuschließen.

Sollten Vorkenntnisse für eine Veranstaltung notwendig sein, ist dies in der Veranstaltungsbeschreibung definiert. Die TrainingsManufaktur behält sich in diesem Fall die Möglichkeit zur Überprüfung der Vorkenntnisse vor Vertragsschluss offen, um dann einseitig über eine mögliche Teilnahme an der Veranstaltung zu entscheiden.

 

3. Rücktritt des Kunden

Die Stornierung der gebuchten Veranstaltung ist vom Kunden der TrainingsManufaktur umgehend schriftlich (per Post oder E-Mail) mitzuteilen.

Ein offenes Seminar kann bis 14 Tage nach Erhalt der Anmeldebestätigung kostenlos storniert werden, sofern die Stornierungsfristen berücksichtigt werden. Dazu ist der Widerruf in Textform per Post oder E-Mail an untenstehende Adresse zu richten. In allen anderen Fällen ist die Stornierung kostenpflichtig. Bei einer Stornierung bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 25% des Preises zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten. Erfolgt die Stornierung zwischen zwei und sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn, so fallen Kosten in Höhe von 75% des Preises zzgl. Mehrwertsteuer an. Bei einer Stornierung weniger als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird der volle Preis zzgl. Mehrwertsteuer fällig. Es gilt das Datum des Posteingangs bei der TrainingsManufaktur.

Bei offenen Seminaren besteht jederzeit die Möglichkeit, statt einer Stornierung nach Rücksprache mit der TrainingsManufaktur einen Ersatzteilnehmer vorzuschlagen. Dies bedarf einer schriftlichen Zustimmung der TrainingsManufaktur, die auch ohne Angabe von Gründen verweigert werden kann.

Ein Rücktritt nach Beginn der Veranstaltung ist mit Ausnahme von Ziffer 4 dieser AGB nicht möglich beziehungsweise wird in diesem Fall ungeachtet einer tatsächlichen Teilnahme der volle Rechnungsbetrag fällig. In einigen Fällen kann die TrainingsManufaktur dem Kunden die Teilnahme an einem Ersatztermin vorschlagen. Ein Anspruch darauf seitens des Kunden besteht nicht.

Sämtliche Zahlungen und Erstattungen haben innerhalb von 14 Tagen nach der Stornierung zu erfolgen.

 

4. Geld – zurück – Garantie

Sollte ein Teilnehmer eines offenen Seminars mit der Leistung der TrainingsManufaktur nicht zufrieden sein, so kann er seine Teilnahme abbrechen und den gezahlten Seminarpreis zurückverlangen. Dazu ist im Rahmen von Ein- oder Zweitagesseminaren dem Trainer oder einem Mitarbeiter der TrainingsManufaktur innerhalb des ersten Seminarhalbtages der Wunsch nach dem Teilnahmeabbruch und einer Erstattung des Seminarpreises mitzuteilen. Bei Seminaren mit einer Dauer ab drei Tagen besteht die Möglichkeit des Teilnahmeabbruchs bis zum Ende des ersten Seminartages.

Die Geld – zurück – Garantie gilt ausschließlich für die Teilnehmer der offenen Seminare. Beim Vorliegen der oben aufgeführten Voraussetzungen wird dem Kunden ungeachtet der bereits durch die TrainingsManufaktur erbrachten Teilleistung der volle Seminarpreis, welcher vom entsprechenden Kunden an die TrainingsManufaktur gezahlt wurde, ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Kontodaten des Kunden auf das von ihm benannte Konto erstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche aus der Geld – zurück – Garantie bestehen nicht. So werden beispielsweise weder Zinsausfälle noch Reisekosten des Kunden übernommen.

Die Geld – zurück – Garantie setzt die vorherige Anwesenheit am entsprechenden Seminar voraus. Sollte ein Teilnehmer nicht zum Seminar erscheinen, so ist keine Erstattung des Seminarpreises möglich. In diesem Fall greift ausschließlich Ziffer 3.

Im Falle der Seminarpreiserstattung erhält der Kunde weder ein Teilnahmezertifikat noch die entsprechenden Seminarunterlagen, weder digital noch in gedruckter Form.

Die in Ziffer 3. beschriebenen Stornierungskosten bleiben von der Geld – zurück – Garantie unberührt.

 

5. Absage durch die TrainingsManufaktur

Eine Veranstaltung kann aus organisatorischen Gründen, Krankheit des Dozenten, in Fällen höherer Gewalt oder falls bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn nicht genügend verbindliche Anmeldungen vorliegen (z. B. bei offenen Seminaren), von der TrainingsManufaktur abgesagt werden. Bei Erkrankung des Dozenten ohne Möglichkeit rechtzeitig für Ersatz zu sorgen, hat die TrainingsManufaktur das Recht, die Veranstaltung auf einen Ausweichtermin zu verschieben. In übrigen Fällen werden sich die Vertragsparteien über Ersatztermine einvernehmlich verständigen. Fällt eine Veranstaltung ersatzlos aus, erhält der Kunde die bereits gezahlte Teilnahmegebühr in voller Höhe zurück. Darüber hinaus gehende Ansprüche (wie zum Beispiel Stornierungskosten für Unterkünfte und Anreise, Zinsen oder eventuelle Verdienstausfälle) bestehen nicht.

In einigen Fällen bietet die TrainingsManufaktur eine Durchführungsgarantie für offene Seminare bereits ab der ersten Anmeldung an. Die entsprechende Veranstaltung kann dennoch abgesagt oder verschoben werden, wenn eine Durchführung für die TrainingsManufaktur aus organisatorischen Gründen, Krankheit des Dozenten oder in Fällen höherer Gewalt unmöglich ist. Auch in diesen Fällen wird der bereits gezahlte Seminarpreis erstattet. Weitere Ansprüche gegenüber der TrainingsManufaktur bestehen nicht. Die Durchführungsgarantie wird jeweils gesondert im Angebot gekennzeichnet.

 

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Preise und Rabattmöglichkeiten für die jeweilige Veranstaltung sind der entsprechenden Veranstaltungsbeschreibung oder dem Angebot/Anmeldeformular zu entnehmen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Abweichende Regelungen werden explizit in den Seminarbeschreibungen bzw. im Angebot/Anmeldeformular dargelegt.

Verbindlich sind allein die Preise im Angebot beziehungsweise Anmeldeformular. Mögliche Abweichungen bei den Darstellungen auf externen Internetplattformen wie XING Events, Semigator, Seminarmarkt etc.  hat die TrainingsManufaktur nicht zu verantworten. Diese Veranstaltungsbeschreibungen dienen lediglich der Erstinformation des Kunden.

Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch bis zum in der Rechnung angegebenen Termin zur Zahlung fällig.  Die privatrechtlichen Regelungen über den Verzug des Schuldners bleiben unberührt.

Bei Aufträgen mit zwei oder mehr separaten Durchführungsterminen können Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen gestellt werden. Die Rechnungsstellung erfolgt in diesem Fall am Anfang des Monats für den jeweils abgelaufenen Monat. Teilrechnungen müssen nicht als solche bezeichnet sein. Der Erhalt einer Rechnung bedeutet nicht, dass die TrainingsManufaktur damit den Auftrag vollständig abgerechnet hat.

Reisekosten, Reisezeiten, Spesen und Übernachtungskosten werden, soweit nicht anderweitig vereinbart, zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Höhe ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

Bei offenen Seminaren erfolgt die Rechnungsstellung sofort nach der verbindlichen Anmeldung. Etwaige Nachlässe werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.

Kurzfristige Anmeldungen können nur angenommen werden, wenn der Rechnungsausgleich bis zum Veranstaltungsbeginn erfolgt. Erst nachdem die Rechnung beglichen wurde, hat der Kunde den Anspruch auf das Teilnahmezertifikat und die Veranstaltungsunterlagen.

Abweichende Modalitäten bezüglich der Preise und Zahlungsbedingungen (z.B. eine Ratenzahlung) bedürfen in jedem Einzelfall einer schriftlichen Bestätigung durch die TrainingsManufaktur. Allgemeine Ansprüche hierauf bestehen nicht.

 

7. Leistungen der TrainingsManufaktur

Der Leistungsumfang der TrainingsManufaktur ist in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung bzw. in dem Angebot dargelegt. Ergeben sich bei der ordnungsgemäßen Durchführung eines Inhouse-, Coaching- oder Beratungsauftrages Änderungen oder Erweiterungen des festgelegten Auftragsvolumens, sind diese zusätzlich schriftlich zu vereinbaren.

Die von der TrainingsManufaktur abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher stets die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet die TrainingsManufaktur kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis, und zwar auch dann, wenn konkrete Projektziele vereinbart werden. Die Stellungnahmen und Empfehlungen der TrainingsManufaktur bereiten lediglich die unternehmerische Entscheidung des Kunden vor. Sie können diese in keinem Fall ersetzen.

Die TrainingsManufaktur ist berechtigt, die Methode oder die Art der Inhouse-, Coaching- und Beratungsaufträge nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen, soweit keine entgegenstehenden Abmachungen schriftlich vereinbart wurden oder soweit zwingende Vorschriften nicht eine bestimmte Vorgehensweise erfordern.

Die Inhalte eines offenen Seminars können bei Bedarf und nach ausschließlichem Ermessen von der TrainingsManufaktur angepasst werden und somit in gewissem Rahmen von den in der Veranstaltungsbeschreibung dargestellten Inhalten abweichen. Die Trainer nehmen dabei Rücksicht auf die Wünsche der Teilnehmer. Die genaue Didaktik und Gestaltung der Veranstaltung unterliegt allein der TrainingsManufaktur.

Die TrainingsManufaktur ist berechtigt zur Auftragsdurchführung auch Unterauftragnehmer einzusetzen. Der Kunde hat grundsätzlich keinen Anspruch auf die Auswahl eines bestimmten Trainers. Falls notwendig, kann die TrainingsManufaktur die zunächst vorgesehenen Trainer durch gleichqualifizierte Personen ersetzen.

Bei offenen Seminaren liegt die Entscheidung über den Veranstaltungsort allein bei der TrainingsManufaktur. Kunden, die sich zu einem offenen Seminar verbindlich angemeldet haben, erhalten circa eine bis zwei Wochen vor Seminarbeginn die genaue Adresse des Veranstaltungsorts sowie die weiteren organisatorischen Vorabinformationen. Bei allen anderen Aufträgen wird der Leistungsort einvernehmlich festgelegt.

 

8. Mitwirkungspflichten des Kunden bzw. Teilnehmers

Der Kunde ist zur Mitwirkung an der Veranstaltung verpflichtet, soweit dies für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Vertragsgegenstands erforderlich ist. Die Mitwirkungspflichten des Kunden stellen Hauptleistungspflichten dar.

Bei Inhouse-, Coaching- oder Beratungsaufträgen übergibt der Kunde kostenlos und rechtzeitig alle erforderlichen Informationen und Unterlagen und stellt die erforderlichen Räumlichkeiten und technischen Umgebungen kostenlos zur Verfügung.

Bei einem offenen Seminar verpflichtet sich der Kunde zu einem partnerschaftlichen und kooperativen Verhalten in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der gebuchten Veranstaltung.

Die TrainingsManufaktur behält sich ausdrücklich vor, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, sofern diese gegen gute Sitten verstoßen oder durch ihr Verhalten andere Teilnehmer stören beziehungsweise den/die Trainer der TrainingsManufaktur an der ordnungsgemäßen Abwicklung der Veranstaltung hindern. In diesem Fall ist eine Erstattung der Kosten sowohl für die bereits erbrachten Leistungen als auch für die im Rahmen des betroffenen Auftrags noch zu erbringenden Leistungen ausgeschlossen.

 

9. Urheberrecht und Geheimhaltung

An den von der TrainingsManufaktur erstellten Unterlagen, Präsentationen, Ergebnissen, Simulationen, Berechnungen, Zeichnungen, etc. sowie sämtlichen vor, während oder nach der Veranstaltung erstellten Foto‐, Text‐ und Videomaterialien etc. behält sich die TrainingsManufaktur die Urheberrechte ausdrücklich vor. Jegliche Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, Nutzung im Rahmen der internen Weiterbildungsmaßnahmen oder für die eigene beratende Tätigkeit oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder die Teilnehmer ist nur mit schriftlicher Zustimmung der TrainingsManufaktur gestattet. Abweichende Vereinbarungen über die Übertragung von Nutzungsrechten und die Vergabe von Lizenzen können einzelvertraglich getroffen werden.

Werden zur Durchführung einer Veranstaltung Unterlagen von Dritten verwendet, verbleiben die Urheberrechte bei diesen. Vorstehende Formulierung gilt sinngemäß.

Es ist dem Kunden, den Teilnehmern sowie Dritten insbesondere nicht gestattet, die von der TrainingsManufaktur erstellten Unterlagen, Präsentationen, Ergebnisse, Simulationen, Berechnungen, Zeichnungen, etc. – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu verändern oder geänderte Versionen zu verwenden, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, zu veräußern oder für sonstige Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.

Eine Veröffentlichung oder Vervielfältigung von Unterlagen, Simulationen und/oder Zertifikaten der TrainingsManufaktur, einschließlich der Wort- und Bildmarke zu Werbezwecken ist grundsätzlich untersagt, es sei denn dies wurde von der TrainingsManufaktur schriftlich eingewilligt. Die Einwilligung kann jederzeit von der TrainingsManufaktur widerrufen werden.

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Vertragspartei, die sie im Rahmen der Auftragsabwicklung erhalten, geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Vertragsparteien stellen weiterhin sicher, dass Ihre Mitarbeiter und Unterauftragnehmer, die Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten, ebenso zur Wahrung der Geheimhaltung und Nichtverwendung verpflichtet werden. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach der Beendigung der Veranstaltung bzw. des Auftrags.

 

10. Datenschutz

Die TrainingsManufaktur verwendet die von Kunden erhobenen Daten sowohl für die Durchführung und Organisation der jeweiligen Veranstaltung als auch zu Analyse‐ und Marketingzwecken, um die Produktqualität kontinuierlich zu verbessern und um die Kunden über Angebote und Produktneuigkeiten zu informieren.

Der Kunde kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen dieser Verwendung widersprechen oder eine Einwilligung widerrufen, allerdings nur, wenn die Leistungserbringung dadurch nicht beeinträchtigt wird. Dazu ist eine schriftliche Erklärung des Kunden per Post oder E-Mail erforderlich.

Die Anmeldung zum Newsletter, zum Beispiel zur Rabattierung im Vorfeld oder im Feedback-Formular zum Seminarabschluss, ist freiwillig und erfolgt nur mittels schriftlicher Zustimmung des Kunden. Zum Versand des Newsletters wird der Dienstleister CleverReach GmbH & Co. KG verwendet. Dazu werden durch die TrainingsManufaktur folgende personenbezogene Daten an CleverReach übermittelt: IP-Adresse, Registrierungszeitpunkt und E-Mail-Adresse. Es liegt eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit CleverReach vor.

Jeder Teilnehmer erhält eine Fotodokumentation der entsprechenden Veranstaltung, sofern dies Teil des beschriebenen Leistungsumfangs ist. Dazu werden auch Fotos von den Teilnehmern gemacht und in die Dokumentation eingebunden. Die Fotodokumentation wird ausschließlich den Teilnehmern der jeweiligen Veranstaltung digital zur Verfügung gestellt und grundsätzlich nicht anderweitig verwendet. Die TrainingsManufaktur kann die Teilnehmer um eine schriftliche Erlaubnis (zum Beispiel im Feedback-Bogen) bitten, ihre Fotos aus der Veranstaltung für Marketingzwecke zu nutzen. Für eine mögliche Verbreitung der Fotos durch andere Teilnehmer ist die TrainingsManufaktur nicht verantwortlich. Sollte ein Teilnehmer keinen Eingang der Fotos von seiner Person in die Dokumentation wünschen, so besteht die Möglichkeit zum Widerspruch spätestens mit Abschluss des letzten Veranstaltungstages. Der Widerspruch hat schriftlich zu erfolgen. Videos, falls diese Teil der Didaktik sind, werden grundsätzlich nicht den Teilnehmern zur Verfügung gestellt.

 

11. Haftung

Die TrainingsManufaktur haftet für Personen- und Sachschäden, die vor, während und nach den Seminarveranstaltungen entstehen bzw. entstanden sind, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der TrainingsManufaktur oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Dies gilt auch für Veranstaltungen beim Kunden vor Ort oder in den von TrainingsManufaktur angemieteten Räumlichkeiten. Wird eine wesentliche Vertragspflicht oder eine Kardinalpflicht fahrlässig verletzt, besteht ein Anspruch ausschließlich auf Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.

Die TrainingsManufaktur haftet gegenüber Dritten im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung. Weiterreichende Ansprüche gegenüber der TrainingsManufaktur sind ausgeschlossen. Dies umfasst auch den Ausschluss der Haftung für die Garderobe und sonstige zur Veranstaltung mitgebrachten Sachen. Jeder Kunde bzw. Teilnehmer haftet selbst für verlorengegangene oder entwendete Sachen.

Eine Haftung für Schäden, die durch die Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit verursacht worden sind, ist ausgeschlossen.

Der Kunde hat etwaige Schäden, für die die TrainingsManufaktur haften soll, unverzüglich der TrainingsManufaktur schriftlich anzuzeigen.

 

12. Sonstiges

Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder nachträglich unwirksam werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der Bestimmungen insgesamt.

Soweit es zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden kann, ist Hamburg Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit, ebenso wie die Aufhebung des Schrifterfordernisses, der Schriftform.