Überblick

Managementprozesse, die etwas bewegen wollen, benötigen eindeutige Zielvorgaben. Dieser Grundsatz trifft auf alle denkbaren managementbezogenen Aufgabenfelder eines Unternehmens, wie beispielsweise das  Projekt-, Qualitäts- oder Personalmanagement, zu. Dabei beschreiben die Ziele die Wirkungen bzw. den Zustand, der am Ende der jeweiligen Prozesse erreicht werden soll. Mithin sind sie ein zentraler erfolgskritischer Faktor der Prozessteuerung. Sie geben das Ergebnis vor, definieren jedoch nicht unmittelbar die zur Ergebnisrealisierung erforderlichen Maßnahmen.

Damit jedoch im Laufe des Prozesses entscheiden werden kann, mit welchen konkreten aufbau- und ablauforganisatorischen, aufgaben- und zuständigkeits-, marketing- oder personalbezogenen Maßnahmen die am Prozessbeginn formulierten Ziele (z.B. Erhöhung des Marktanteils, geringere Lagerbestände, weniger Reklamationen) realisiert werden können, müssen diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese ergeben sich aus der so genannten „SMART-Regel“, welche besagt, dass Management-Ziele im Sinne der Eindeutigkeit (S) spezifisch, (M) mess-/überprüfbar, (A) anspruchsvoll, (R) realistisch und (T) terminiert formuliert werden sollten.

Konzept

In konzeptioneller Hinsicht steht die Zielformulierung grundsätzlich am Anfang eines jeden Managementprozesses. Um am Ende des Prozesses bzw. in der Rückschau möglichst objektiv beurteilen zu können, ob die vorgegebenen Ziele erreicht wurden, sind bereits hier entsprechende Grundsteine entlang der einzelnen Faktoren der SMART-Regel zu legen:

  • Spezifisch: Das Kriterium „spezifisch“ bezieht sich auf den Fokus des Ziels. Hier geht es darum, konkret und abgrenzbar zu formulieren, was der Kern des Ziels ist bzw. worum (z.B. Umsatz, Gewinn, Kosten) es inhaltlich geht.
  • Mess-/überprüfbar: Die Messbarkeit eines Ziels soll dessen spätere Überprüfbarkeit im Sinne eines „Soll-Ist-Vergleichs“ gewährleisten. Dabei bietet es sich an, die Ziele durch Hinterlegung entsprechender Indikatoren zu operationalisieren. Diese sollten durch einfache Messungen quantifizierbar sein, was beispielsweise über die Zuordnung entsprechender Kennzahlen gewährleistet werden kann (z.B. Einnahmen, Ausgaben, Krankheitstage, Lieferverzögerungen, Anzahl von Reklamationen).
  • Anspruchsvoll: Dieses Kriterium schärft das Bewusstsein dafür, dass Ziele mitunter recht herausfordernd sind und entsprechende Anstrengungen verlangen, um ihnen gerecht zu werden. Sie müssen entsprechend so formuliert werden, dass sie von den Mitarbeitern akzeptiert werden und von diesen als Richtschnur für ihr Handeln angesehen werden – auch wenn dafür entsprechend angepasste Verhaltensweisen erforderlich sind.
  • Realistisch: Ziele müssen so formuliert werden, dass sie für die Mitarbeiter sowohl in inhaltlicher als auch in zeitlicher Hinsicht erreichbar sind. Zu ehrgeizig angesetzte Ziele wirken sich ggf. negativ auf die Motivation der Mitarbeiter, so dass die Zielerreichung insgesamt in Frage gestellt wird.
  • Terminiert: Dieser Punkt fokussiert darauf, dass Ziele nur dann erreicht werden können, wenn ihnen ein Zeithorizont zugeordnet wird, aufgrund dessen die Zielerreichung überprüft werden kann. Ansonsten besteht die Gefahr, den Endpunkt des Zielprozesses immer weiter in die Zukunft zu verlagern und zu keinen verbindlichen Ergebnissen zu gelangen. Zusätzlich zur Vereinbarung eines Endtermins können hier zusätzlich prozessbezogene Übergabepunkte („Meilensteine“) vereinbart werden.

Mehrwert

Die SMART-Regel ist ein praktikables Instrument für eine zielorientierte Strukturierung, Steuerung und Überprüfung von Managementprozessen. Sie erlaubt es, die Qualität von Zielen so auszugestalten, dass die Maßnahmen, welche zu deren Umsetzung getroffen werden, nicht im Sande verlaufen oder allenfalls lediglich vermeintliche Erfolge bewirken. Im Sinne einer Stärkung der Unternehmenskultur trägt deren Anwendung dazu bei, dass Unternehmensziele von allen Beteiligten über alle Hierarchieebenen hinweg verstanden, akzeptiert und gelebt werden.