Überblick
Konzept
Equity Joint Ventures sind in zeitlicher Perspektive grundsätzlich langfristig oder gar zeitlich unbegrenzt angelegt, um gerade auch strategische Ziele im jeweiligen Kooperationsbereich (z.B. Grundlagenforschung, Produktneuentwicklungen) gemeinsam zu erreichen. In diesem Sinne ist die Kooperationsrichtung regelmäßig horizontal angelegt („Horizontales Joint Venture“). Im Gegensatz zu der eher unüblichen Form des „vertikalen Joint Ventures“ ist das Geschäftsfeld des Gemeinschaftsunternehmens hier auf derselben Supply Chain Stufe anzusiedeln wie das der Mutterunternehmen.
Die Gesellschafter sind dabei in der Regel zu gleichen Kapitalanteilen an dem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt („Paritätisches Joint Venture“). Um Entscheidungsprozesse effizienter zu gestalten oder den Wissenstransfer aus Sicht des größeren Kooperationspartners zu kontrollieren kann sich im Einzelfall demgegenüber auch die Bildung von „Mehrheits-Joint Ventures“ anbieten. Der zugrunde liegende Joint Venture Vertrag ist dann seitens der Minderheitsgesellschafter so zu verhandeln, dass diesen adäquate Mitentscheidungs- und/oder Vetorechte garantiert werden.
Neben den bereits genannten Kriterien können zudem die Anzahl der Kooperationspartner, der Standort des Gemeinschaftsunternehmens (Stammland eines Partners vs. Drittland) oder der räumliche Kooperationsbereich (regional, national, international) als weitere Abgrenzungsmerkmale herangezogen werden. Letztlich hängt die konkrete Ausgestaltung eines Joint Ventures vom Ziel und Zweck der Kooperation sowie den Ressourcen der beteiligten Partner ab.